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 WAS 
                        IST EIN WAHLARZT?
 
 Sie 
                          haben freie Arztwahl und wählen den Arzt Ihres 
                          Vertrauens.Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag 
                          zur Direktverrechnung mit Krankenkassen.
 Sie benötigen daher nicht unbedingt eine Überweisung 
                          vom Hausarzt oder die E-Card.
 
 WAS KOSTET EIN WAHLARZT?
 Für die erbrachten ärztlichen 
                          Leistungen erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei 
                          Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen dann einen 
                          gewissen Prozentsatz (ca. 80% des jeweiligen Kassentarifs) 
                          von der Krankenkasse rückerstattet. Die Leistung 
                          „Zeit“ wird von den Kassen leider nicht 
                          ausreichend bewertet. Manche Leistungen des Wahlarztes 
                          sind im Tarifkatalog der Krankenkassen nicht enthalten 
                          und werden daher auch nicht rückerstattet.Wir unterstützen Sie gerne bei den Einreichungsformalitäten.
 Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen übernehmen 
                          meist den Differenzbetrag.
 Der Wahlarzt kann sein Honorar selbst festlegen. Scheuen 
                          Sie sich nicht, uns vor der Behandlung nach den voraussichtlichen 
                          Kosten zu fragen. Diese sind transparent und leistungsbezogen 
                          gestaltet.
 
 
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